AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Ausscheiden und Nachrücken in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal

LAHNTAL INFORMIERT

Ausscheiden und Nachrücken in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal

Sandra Christiansen,
Am Buchholz 6, 35094 Lahntal

hat aufgrund ihrer Erklärung vom 20. Juli 2026 auf ihr Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung verzichtet.
Gemäß § 34 (1) KWG wird der noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages "BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN“ (Grüne)

Merlin Demele, 
Ketzerbach 35, 35094 Lahntal

als Nachrücker in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal berufen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Lahntal binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter für die Gemeinde Lahntal (Zimmer 7), Oberdorfer Straße 1, 35094 Lahntal- Sterzhausen, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

35094 Lahntal, den 22.07.2026
Der Wahlleiter
der Gemeinde Lahntal        
gez.: Jörg Sauerwald