Wahlen
WAHLEN
Unsere Demokratie lebt von Wahlen.
Die Bürgerinnen und Bürger können sich an der politischen Willensbildung auf Bundes-, Landes- und auch auf der gemeindlichen Ebene durch die Teilnahme an Wahlen und an Abstimmungen beteiligen. Die unmittelbare Wahl von Bürgermeistern und Landräten sowie die Einführung von Kumulieren und Panaschieren bei den Kommunalwahlen haben die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, Einfluss zu nehmen, noch gestärkt.
Die Landtagswahlen, die Volksbegehren und -entscheide, Volksabstimmungen sowie die Bundestags- und Europawahlen werden von dem Landeswahlleiter vorbereitet und mit Unterstützung der Kreiswahlleiter sowie der Städte und Gemeinden durchgeführt.
Die Allgemeinen Kommunalwahlen, die Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte, die Wahl der Ausländerbeiräte sowie die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden dagegen wegen der von der Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung in alleiniger Verantwortung der Städte, Gemeinden und Landkreise durchgeführt.
In der Gemeinde Lahntal ist das Wahlamt als Teil des Hauptamtes der Gemeinde für die Durchführung von Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kreistagswahlen sowie Volksentscheiden zuständig.
Weiterhin ist das Wahlamt der Gemeinde Lahntal verantwortlich für die Organisation und die Durchführung der Ortsbeirats- und Gemeindevertreterwahl, kommunalen Bürgerentscheiden und der Direktwahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters.
Wahlergebnisse zur Bundestagswahl 2025:
Bundestagswahl 2025
Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und den Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025, bestimmt.
Alle Informationen zum Wahlablauf finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleitung:
Briefwahl
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht.
Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk dieses Wahlkreises wählen.
Den Wahlschein bzw. die Briefwahlunterlagen beantragen Sie beim Wahlamt
- mit der Wahlbenachrichtigung, bei der auf der Rückseite ein Antragsformular vorgedruckt ist
oder - mit einem formlosen schriftlichen Antrag per Brief, Postkarte, Telegramm, Telefax oder E-Mail unter Angabe des Vor- und Familiennamens, Geburtsdatum und Anschrift.
Ab dem 41. Tag vor der Wahl ist es möglich, den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch direkt auf unserer Internetseite zu beantragen: