amtliche bekanntmachung

Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Sterzhausen

Carsten Laukel,
Fichtenstraße 3, 35094 Lahntal

 hat aufgrund seiner Erklärung vom 27. September 2022 sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirats Sterzhausen mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Gemäß § 34 (1) KWG wurde der noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages “Bürgerliste Lahntal“ (BLL),

Herr Werner Schmidt,
In der Hohl 5, 35094 Lahntal

als Nachrücker in den Ortsbeirat Sterzhausen berufen.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Lahntal binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter für die Gemeinde Lahntal (Zimmer 5), Oberdorfer Straße 1, 35094 Lahntal- Sterzhausen, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

 

35094 Lahntal, den 05.10.2022

Die Wahlleiterin der Gemeinde Lahntal
gez.: Petra Kirchhoff