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Pfleglose Urnen- und Rasengräber

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Unsere Kommunen bieten eine Vielzahl unterschiedlicher Grabarten an: von Reihengrabstätten für die Erdbestattung über Urnenstelen bis zu pflegefreien Grabstätten. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger entscheiden sich dabei für pflegefreie Urnen- oder Einzelgräber. Denn auch diese naturnahen Grabformen bieten eine würdevolle letzte Ruhestätte – ohne den Aufwand regelmäßiger Grabpflege durch die Angehörigen.

Bei den pflegefreien Grabstätten ist – laut der Friedhofssatzung – keine individuelle Gestaltung vorgesehen. Somit ist beispielsweise das Ablegen von Grabschmuck bzw. anderen Gegenständen bei den pflegelosen Grabformen nicht gestattet. Diese Regelung dient dem einheitlichen Erscheinungsbild, der Sicherheit sowie der verlässlichen Pflege des Friedhofs. Über dieses Konzept werden alle Grabnutzungsberechtigten beim Erwerb eines Grabes ausführlich informiert.

Leider wird diese Vorgabe zunehmend nicht beachtet. Wir haben großes Verständnis für den Wunsch vieler Angehöriger, die Grabstätte eines geliebten Menschen individuell zu gestalten. Für eine persönliche Ausgestaltung stehen jedoch andere Grabarten zur Verfügung, bei denen dies ausdrücklich erlaubt ist.

Bei den pflegefreien Grabstätten übernimmt der Kommunale Bauhof die vollständige Pflege. Damit diese reibungslos und sicher gewährleistet werden kann, müssen diese Grabstätten ausnahmslos frei bleiben. Insbesondere Glasgefäße, Steine, Figuren oder Blumentöpfe stellen für den Kommunalen Bauhof beim Mähen eine Gefahr dar. Zudem bedeutet es einen großen Mehraufwand die Grabbeigaben vor dem Mähen von den Gräbern zu entfernen.

Daher werden alle Nutzungsberechtigten pflegefreier Grabstätten höflichst gebeten, alle unzulässigen Gegenstände sowie Bepflanzungen zeitnah zu entfernen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.