AKTUELLES

LANDESWEITER WARNTAG AM 13. MÄRZ 2025

Hessenweiter Probealarm!

Zum hessenweiten Probealarm heulen in unseren Kommunen am Donnerstag, den 13. März 2025 ab 10:15 Uhr die Sirenen.

Das Land Hessen hat beschlossen, analog zu den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern, zusätzlich zum jährlich stattfindenden bundesweiten Warntag im Herbst, einen landesweiten Warntag im Frühjahr durchzuführen. Dieser Warntag wurde auf den zweiten Donnerstag im März festgelegt, somit dieses Jahr auf den 13. März 2025.

Während beim bundesweiten Warntag primär die Auslösemechanismen auf Bundesebene geprüft werden, sollen beim landesweiten Warntag die Auslösemechanismen auf Landesebene und auf der Ebene der Zentralen Leitstellen in Hessen getestet werden.

Zweck des Warntages ist es auch die Sensibilisierung, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen. Den Bürgerinnen und Bürgern sollen durch die Probewarnung deren Funktion und die Abläufe wieder ins Gedächtnis gerufen werden, um im Ernstfall die Warnmeldungen richtig wahrnehmen und einordnen zu können. Neben Alarmsirenen und Rundfunkdurchsagen wird die hessische Bevölkerung auch über die kostenlose Warn-App „hessenWARN“ oder das „Cell-Broadcast“ informiert. Mit der Warnung erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine Empfehlung, was sie zu ihrem Schutz tun können oder wo sie weitere Informationen erhalten.

Eine Warnung der Bevölkerung kann sowohl bei einer Bedrohung der Bundesrepublik von außen („Zivilschutzfall“), bei Großschadenslagen („Katastrophenfall“), im täglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehr („tägliche Gefahrenabwehr“) und auch bei polizeilichen Ereignissen (z.B. Terrorlage) erforderlich sein.

Sowohl das Sirenensignal für den Probealarm ab 10:15 Uhr als auch für die Entwarnung um 10:50 Uhr dauern dann jeweils für eine Minute an.
Hierzu lösen die Zentralen Leitstellen der Landkreise und kreisfreien Städte über ihre eigene Infrastruktur ihre regionalen Warnmedien aus. In Abweichung zum bundesweiten Warntag wird hierbei auf die Einbindung der überregionalen Medien (Rundfunk, Fernsehen) verzichtet. Es sind nur die landesweite Medien FFH und HR eingebunden.

Sirenensignale im Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland:

„Warnung der Bevölkerung“  - einminütiger auf- und abschwellender Heulton

Bedeutung: Es besteht eine örtliche Gefahr für Personen oder Sachen – informieren Sie sich hierzu in den Medien (regionale Radio-, ggf. auch Fernsender, Internet) - rufen Sie hierzu NICHT die Notrufnummern 112 und 110 an.

„Entwarnung“  - einminütiger durchgängiger Dauerton

Bedeutung: Es besteht keine Gefahr mehr – die Warnung ist aufgehoben

 

Cell-Broadcasting des BBK


Voraussetzung für einen Empfang der „Cell-Broadcast“-Nachrichten ist, dass die Bürgerinnen und Bürger die aktuellen Betriebssysteme auf ihren Mobilfunkgeräte installiert haben. Aus technischen Gründen wird bei diesem Warnmedium nur die Warnung selbst, nicht jedoch eine Entwarnung übermittelt.

 

hessenWARN-Meldungen

Neben den kommunalen Warnmitteln - in der Regel Sirenen - stehen zur Warnung insbesondere auch Lösungen für Smartphones („WarnApps“) zur Verfügung. Hier nutzt das Land Hessen sowie die weit überwiegende Mehrzahl der Landkreise in Hessen das System hessenWARN (bzw. den kompatiblen Vorläufer KatWarn). Beide Apps zusammen werden aktuell von rund 821.000 Hessinnen und Hessen genutzt und bieten Gefahren- und Katastrophenwarnungen sowie Informationen zu Ereignissen oder möglichen Risiken aus einer Hand. Die hessenWARN App enthält neben den bewährten Alarmierungen vor unerwarteten Gefahrensituationen (Bombenfunde, Großbrände mit Gefahrenstoffreizung, Unwetterwarnungen, terroristischen Anschlägen und mehr) weitere wichtige Alarmierungs- und Informationsfunktionen, die sich je nach persönlichem Bedürfnis innerhalb der Applikation ein- und ausschalten lassen.

 

Anmeldung zur hessenWARN-App

 

Die hessenWARN-App steht kostenlos zur Verfügung für:

• iPhone im App Store

• Android Phone im Google Play Store