AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Sterzhausen

Ulrich Onderka,
Sussargues Ring 18, 35094 Lahntal

hat aufgrund seiner Erklärung vom 22. Dezember 2022 sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirats Sterzhausen mit Wirkung zum 31.12.2022 niedergelegt.

Da der nächste noch nicht berufene Nachrücker mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages „Bürgerliste Lahntal“ (BLL), Herr André Griese , auf sein Mandat verzichtet hat, wird gemäß § 34 (1) KWG der noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages "Bürgerliste Lahntal“ (BLL),


Herr Alexander Heck,
Auf der Leimkaul 15, 35094 Lahntal

als Nachrücker in den Ortsbeirat Sterzhausen berufen.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Lahntal binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter für die Gemeinde Lahntal (Zimmer 5), Oberdorfer Straße 1, 35094 Lahntal- Sterzhausen, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

 

35094 Lahntal, den 12.01.2023

Die Wahlleiterin der Gemeinde Lahntal                 
gez.: Petra Kirchhoff