AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Ausscheiden und Nachrücken in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal

Carsten Laukel,

Fichtenstraße 3, 35094 Lahntal

hat aufgrund seiner Erklärung vom 27. September 2022 sein Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Da der nächste noch nicht berufene Nachrücker mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages „Bürgerliste Lahntal“ (BLL), Herr Willi Krannich auf sein Mandat verzichtet hat, wird gemäß § 34 (1) KWG die noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages “Bürgerliste Lahntal“ (BLL)

Mirja Sauerwald, Am Sportplatz 15, 35094 Lahntal

als Nachrückerin in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal berufen.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Lahntal binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin für die Gemeinde Lahntal (Zimmer 7), Oberdorfer Straße 1, 35094 Lahntal- Sterzhausen, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

 

35094 Lahntal, den 28.09.2022

Die Wahlleiterin der Gemeinde Lahntal
gez.: Petra Kirchhoff