Rathaus Lahntal

Ausweise und Pässe

AUSWEISE UND PÄSSE

Personalausweis

Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. 

Der Personalausweis muss auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z.B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsbehörde) vorgezeigt und zur Prüfung ausgehändigt werden.

Der Personalausweis wird nur auf Antrag bei der Gemeinde ausgestellt, an dem Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind. Sie müssen den Antrag persönlich stellen, da die Beantragung direkt mit der von Ihnen geleisteten eigenhändigen Unterschrift vorgenommen wird. Seit dem 1. August 2021 ist die Abgabe von Fingerabdrücken verpflichtend.

Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist vom Alter des Ausweisinhabers abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt der Personalausweis sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre.

Nähere Einzelheiten zum neuen Personalausweis können Sie im Bürgerbüro erfahren.

Vorläufiger Personalausweis

Ein vorläufige Personalausweis dient insbesondere dazu, die Zeit bis zur Ausstellung des Personalausweises zu überbrücken und kann für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis, Kinderreisepass) – sofern vorhanden
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm
  • Stammbuch bzw. Geburtsurkunde, falls wir Ihre Daten noch nicht aufgenommen haben

Gebühren

  • Personalausweis für Personen ab 24 Jahren: 37,00 EUR
  • Personalausweis für Personen unter 24 Jahren: 22,80 EUR (eine Gebührenbefreiung für den ersten Personalausweis entfällt seit 01.11.2010)
  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR

Reisepass

Im November 2005 wurde in Deutschland der elektronische Reisepass (ePass) eingeführt. Er enthält das digitale Passfoto als erstes biometrisches Merkmal im Chip.
Seit November 2007 wird der ePass der zweiten Generation ausgegeben, bei dem zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert sind.
Von der Beantragung bis zur Aushändigung des Reisepasses wird eine unverbindliche Richtzeit von 3 Wochen angegeben. Eine Expressbearbeitung ist für ein erhöhtes Entgelt möglich.

Bitte prüfen Sie rechtzeitig vor Antritt einer Reise, welche Reisedokumente Sie benötigen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an uns oder informieren Sie sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes über die aktuellen Einreisebstimmungen für Ihr Reiseland.

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis, Kinderreisepass) – sofern vorhanden
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm
  • Stammbuch bzw. Geburtsurkunde, falls wir Ihre Daten noch nicht aufgenommen haben
  • für Kinderreisepass oder Reisepass bei Personen unter 18 Jahre: Einverständniserklärung beider Eltern

Gebühren:

Die Verwaltungsgebühr für einen Reisepass (ePass) beträgt in der Regel 70 €. Für Bürger unter 24 Jahren und ePass Express gelten gesonderte Gebühren.


Vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass

Sie verreisen ins Ausland und benötigen sofort einen vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass? Dieser kann nur persönlich und bei besonderer Eilbedürftigkeit beantragt werden. Außerdem sollte der Antrag in Verbindung mit einem regulären Reisepass (ePass) gestellt werden. Der vorläufige maschinenlesbare Reisepass hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ab Ausstellungsdatum.

Die Eilbedürftigkeit muss uns glaubhaft gemacht werden.

Hinweis: Für die Einreise in die USA benötigen Sie einen regulären Reisepass!

Erforderliche Unterlagen

Gebühren:

Die Verwaltungsgebühr für den vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass beträgt 26,00 €.