AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Ausscheiden und Nachrücken in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal:

Kevin Jülich,
Zum Kindergarten 1, 35094 Lahntal

hat aufgrund seiner Erklärung vom 6. Januar 2023 sein Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Gemäß § 34 (1) KWG wird der noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages "Christlich Demokratische Union Deutschlands“ (CDU)

 

Juri Hoffmann,
Hegefeld 11, 35094 Lahntal

als Nachrücker in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal berufen.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Lahntal binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin für die Gemeinde Lahntal (Zimmer 5), Oberdorfer Straße 1, 35094 Lahntal- Sterzhausen, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

 

35094 Lahntal, den 11.01.2023

Die Wahlleiterin der Gemeinde Lahntal                 
gez.: Petra Kirchhoff