AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Ausscheiden und Nachrücken in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal

Sandra Achenbach-Briel, Frankenberger Straße 2, 35094 Lahntal

hat aufgrund ihrer Wahl und der anschließenden Berufung als ehrenamtliche Beigeordnete am 30. Juni 2024 ihr Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung gem. § 65 (2) der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unwiderruflich und mit sofortiger Wirkung verloren.

Gemäß § 34 (1) KWG wurder der noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages "Christlich Demokratische Union Deutschlands“ (CDU)

Matthias Müller, Heidestraße 10, 35094 Lahntal

als Nachrücker in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal berufen.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Lahntal binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleitung für die Gemeinde Lahntal (Zimmer 5), Oberdorfer Straße 1, 35094 Lahntal- Sterzhausen, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

35094 Lahntal, den 04.09.2024

Die Wahlleiterin
der Gemeinde Lahntal

gez.: Petra Kirchhoff