AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Ausscheiden und Nachrücken in den Ortsbeirat Göttingen
Annika Rink, Bergstraße 6, 35094 Lahntal
hat aufgrund ihrer Erklärung vom 21. November 2023 ihr Mandat als Mitglied des Ortsbeirats Göttingen zum 01.01.2024 niedergelegt.
Da der noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages Gemeinschaftsliste, Herr Heiko Belzer auf sein Mandat verzichtet hat, wurde gemäß § 34 (1) KWG die noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages Gemeinschaftsliste,
Ulrike Wilhelm, Kasseler Straße 3a, 35094 Lahntal
als Nachrücker in den Ortsbeirat Göttingen berufen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Lahntal binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter für die Gemeinde Lahntal (Zimmer 5), Oberdorfer Straße 1, 35094 Lahntal- Sterzhausen, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
35094 Lahntal, den 20.12.2023
Die Wahlleiterin
der Gemeinde Lahntal
gez.: Petra Kirchhoff