Krisensituation

GUT VORBEREITET FÜR DEN ERNSTFALL

Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, Gas-Knappheit, Wirtschaftskrise, Cyberattacken, …  –  seit dem Jahr 2020 reiht sich ein Untergangsszenario an das nächste. Diese Entwicklungen zerren an unserer Zuversicht und beeinträchtigen das Gefühl von Sicherheit.

Die Ängste in der Bevölkerung steigern, wenn es in unmittelbarer Nähe – in der Nachbarkommune oder im eigenen Land – zu einer Krise kommt. Besonders deutlich wurde dies im Januar, als durch einen terroristischen Anschlag in Berlin die Stromversorgung tagelang ausfiel.

Stromausfall, Hochwasser oder Brand können uns unerwartet in eine Notlage bringen. Umso wichtiger ist es, sich bewusst mit der Thematik auseinanderzusetzen. Die Gemeinde trifft Vorkehrungen – als Verwaltung und in enger Kooperation mit der Freiwilligen Feuerwehr – um in außergewöhnlichen Situationen entsprechend reagieren zu können.

In einer eventuellen Notsituation dienen unsere Feuerwehrhäuser in Goßfelden, Sterzhausen und Caldern als zentrale Anlaufstellen für die Bevölkerung. Diese sogenannten „Leuchttürmen“ stehen insbesondere dann zur Verfügung, wenn zum Beispiel die klassischen Notrufmöglichkeiten - wie Telefon und Mobilfunk - ausfallen sollten.

Bereitschaftspersonal, Stromaggregate, Notfallpläne sowie Notfallunterkünfte („Betreuungsplatz 50“ in Goßfelden und „Wärmeinsel“ in Caldern) sind vorgesehen, um kurzfristig handlungsfähig zu sein. Klar ist jedoch, dass all das nur für einen kleinen Teil der Bevölkerung ausreicht.

Daher möchten wir Ihnen mit den Informationen die Möglichkeit geben, sich auch individuell auf eine eventuelle Notlage einzustellen. Die Wahrscheinlichkeit einer Krisensituation ist gering und wir hoffen, dass die vorbereiteten Maßnahmen nicht zum Einsatz kommen müssen. Wir möchten vorbeugen: aus Verantwortung für Sie und für die Gemeinde.

Wenn jede(r) Einzelne auch selbst vorsorgt und Wasser, einen gewissen Vorrat sowie einen kleinen Bargeldbetrag für den Ernstfall bereithält, kann dies bei Ausfällen der öffentlichen Versorgung wesentlich helfen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt, einen Notvorrat für zehn Tage anzulegen und einen Notfallrucksack griffbereit zu haben.

Verlässliche Informationen und gute Vorbereitung stärken das Sicherheitsgefühl.

Bleiben Sie zuversichtlich! 


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Wissenswertes

  • LEUCHTTURM

    Der sogenannte „Leuchtturm“ – ist Ihr Anlaufpunkt, sozusagen der zentrale Ansprechpartner im Falle einer Katastrophenschutz-Situation.  In der Gemeinde Lahntal haben wir unsere Feuerwehren als Standorte ausgewählt: FFW Caldern (Dilschhäuser Str. 1), FFW Sterzhausen (Oberdorfer Str. 1) und FFW Goßfelden/Sarnau/ Göttingen.

    Eine zentrale Schnittstelle, wo der Verwaltungsstab sowie die örtliche technische Einsatzleitung für Lahntal zusammenkommen, ist die Freiwillige Feuerwehr in Goßfelden (Hardtbeete 2, 35094 Lahntal-Goßfelden).

  • FIFO: first in – first out

    Das FIFO-Prinzip „first in – first out“ im Zusammenhang mit einem Notvorrat bedeutet, dass die Lebensmittel, die zuerst gekauft werden – auch zunächst verbraucht werden. So stellt man sicher, dass nichts abläuft und verschwendet wird .

    Auf diese Weise bleibt Ihr Notvorrat regelmäßig im Gebrauch. Vorne stehen die Produkte, die zuerst gekauft werden und die neugekauften Vorräte kommen nach hinten. Verbraucht werden immer die ältesten Vorräte (zuerst rein – zuerst raus).

  • BBK

    Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK) ist seit 2004 die zentrale Stelle des Bundes für den Bevölkerungsschutz in Deutschland.  Im BBK werden alle Bereiche der Zivilen Sicherheitsvorsorge fachübergreifend und damit zu einem wirksamen Schutzsystem für die gesamte Bevölkerung zusammengesetzt.

  • Bevölkerungsschutz

    In Deutschland basiert auf zwei zentralen Säulen: dem Zivilschutz und dem Katastrophenschutz. Während der Zivilschutz in die Zuständigkeit des Bundes fällt und Organisationen wie das Technische Hilfswerk (THW) umfasst, liegt der Katastrophenschutz im Kompetenzbereich der Länder, die Aufgaben wie den Brandschutz auf die kommunale Ebene übertragen.

    Ergänzt werden diese staatlichen Strukturen durch die fünf anerkannten Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und Malteser Hilfsdienst (MHD). Darüber hinaus übernimmt in den Kommunen die Freiwillige Feuerwehr eine zentrale Rolle.

  • Zivilschutz

    Der Zivilschutz ist Aufgabe des Bundes, was in § 1 ZSKG sowie Artikel 73 des Grundgesetzes geregelt ist. Damit soll die Zivilbevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren geschützt werden.

    Die Aufgaben des Zivilschutzes sind Selbstschutz, Warnung der Bevölkerung, Schutzbau, Aufenthaltsregelung, Katastrophenschutz nach Maßgabe des § 11 ZSKG, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit, Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.

  • Katastrophenschutz

    Der Katastrophenschutz in Friedenszeiten ist Aufgabe der Länder und umfasst die Gefahrenabwehr bei Katastrophen. Eine mögliche Katastrophe ist beispielsweise: ein Unwetter, das die Stromversorgung unterbricht, Hochwasser und Starkregen, Sturm, Erdbeben.

    Im Katastrophenfall sind Innenministerien der Länder als oberste Katastrophenschutzbehörden zuständig. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind mit ihren Fachämtern untere Katastrophenschutzbehörden. Die operative Durchführung, medizinische Versorgung und vieles mehr, erfolgt somit auf kommunaler Ebene.