Rathaus Lahntal

Gefahrgutüberwachung

GEFAHRGUTÜBERWACHUNG

Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk „Gefahrgut Lahntal“ im Landkreis Marburg-Biedenkopf


Was sind gefährliche Güter?

Unter gefährlichen Gütern versteht man Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie Tiere und Sachen ausgehen können.


Örtliche Zuständigkeit

Die Städte und Gemeinden Angelburg, Bad Endbach, Biedenkopf, Breidenbach, Cölbe, Dautphetal, Ebsdorfergrund, Fronhausen, Gladenbach, Kirchhain, Lahntal, Lohra, Münchhausen, Neustadt (Hessen), Rauschenberg, Stadtallendorf, Steffenberg, Weimar (Lahn), Wetter (Hessen) und Wohratal haben sich zu einem gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk für die Aufgaben der Gefahrgutüberwachung nach § 9 Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) zusammengeschlossen. Die Aufgaben des gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirks werden vom Bürgermeister der Gemeinde Lahntal wahrgenommen.


Aufgaben des Ordnungsbehördenbezirkes

  • Planung und Durchführung von Firmen-/Betriebskontrollen nach § 9 (GGBefG)
  • Fahrzeugkontrollen gemäß EG-Kontrollverordnung
  • Erstellung, Weiterführung und Pflege einer Gefahrgutdatenbank
  • Auswertung der Kontrollergebnisse, Schriftverkehr mit den zu überwachenden Firmen
  • Änderungsdienst: Änderungen der Akten und deren EDV- mäßige Erfassung, Anschreiben der erfassten Betriebe, Auswerten der Rückläufe
  • Formularwesen: Entwurf neuer bzw. Überarbeitung bestehender Kontrollberichte, Merkblätter usw. aufgrund gesetzlicher Änderungen
  • Zusammenarbeit mit anderen Behörden (Landkreis, Regierungspräsidium)
  • Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
  • Beratung von Firmen


ANSPRECHPARTNER

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