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Unsere Demokratie lebt von Wahlen

WAHLEN

Unsere Demokratie lebt von Wahlen. 

Die Bürgerinnen und Bürger können sich an der politischen Willensbildung auf Bundes-, Landes- und auch auf der gemeindlichen Ebene durch die Teilnahme an Wahlen und an Abstimmungen beteiligen. Die unmittelbare Wahl von Bürgermeistern und Landräten sowie die Einführung von Kumulieren und Panaschieren bei den Kommunalwahlen haben die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, Einfluss zu nehmen, noch gestärkt.
Die Landtagswahlen, die Volksbegehren und -entscheide, Volksabstimmungen sowie die Bundestags- und Europawahlen werden von dem Landeswahlleiter vorbereitet und mit Unterstützung der Kreiswahlleiter sowie der Städte und Gemeinden durchgeführt.

Die Allgemeinen Kommunalwahlen, die Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte, die Wahl der Ausländerbeiräte sowie die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden dagegen wegen der von der Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung in alleiniger Verantwortung der Städte, Gemeinden und Landkreise durchgeführt.

In der Gemeinde Lahntal ist das Wahlamt als Teil des Hauptamtes der Gemeinde für die Durchführung von Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kreistagswahlen sowie Volksentscheiden zuständig.

Weiterhin ist das Wahlamt der Gemeinde Lahntal verantwortlich für die Organisation und die Durchführung der Ortsbeirats- und Gemeindevertreterwahl, kommunalen Bürgerentscheiden und der Direktwahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters.

Kommunalwahl in Hessen am 15. März 2026

Am Sonntag, den 15. März 2026, finden in Hessen die Kommunalwahlen statt. An diesem Tag werden die Mitglieder der Gemeindevertretungen, Kreistage sowie der Ortsbeiräte neu gewählt.

Die Kommunalwahl bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, über die Zusammensetzung der kommunalen Gremien zu entscheiden und somit die zukünftige Entwicklung unserer Gemeinde mitzugestalten. Themenbereiche der kommunalen Politik sind unter anderem Bauen und Wohnen, Bildung und Betreuung, Verkehr und Infrastruktur, Umwelt- und Klimaschutz sowie Kultur und Vereinswesen.

Parteien, Wählergruppen und sonstige Wahlvorschlagsträger haben die Möglichkeit, Wahlvorschläge für die Kommunalwahl einzureichen. Die entsprechenden Fristen und Formalitäten richten sich nach den Vorgaben des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) und der Kommunalwahlordnung (KWO). Nähere Informationen hierzu werden rechtzeitig im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Gemeinde sowie auf dieser Internetseite veröffentlicht.

Weitere Hinweise zur Durchführung der Wahl, zur Briefwahl und zu den Wahlberechtigten folgen zu gegebener Zeit auf dieser Seite und unter https://wahlen.hessen.de. 

Briefwahl

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht.

Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.

Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk dieses Wahlkreises wählen.

Den Wahlschein bzw. die Briefwahlunterlagen beantragen Sie beim Wahlamt 

  • mit der Wahlbenachrichtigung, bei der auf der Rückseite ein Antragsformular vorgedruckt ist

    oder

  • mit einem formlosen schriftlichen Antrag per Brief, Postkarte, Telegramm, Telefax oder E-Mail unter Angabe des Vor- und Familiennamens, Geburtsdatum und Anschrift.

Ab dem 41. Tag vor der Wahl (02. Februar 2026) ist es möglich, den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch direkt auf unserer Internetseite zu beantragen:


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