AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Ausscheiden und Nachrücken in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal

Stephanie Geißler, Eschenweg 3, 35094 Lahntal

hat aufgrund ihrer Erklärung vom 11. Februar 2024 ihr Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Gemäß § 34 (1) KWG wird die noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages "BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ (GRÜNE)

Sigrid Völk, Roßweg 17A, 35094 Lahntal

als Nachrückerin in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal berufen.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Lahntal binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleitung für die Gemeinde Lahntal (Zimmer 7), Oberdorfer Straße 1, 35094 Lahntal- Sterzhausen, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

35094 Lahntal, den 15.02.2024

Der Wahlleiter
der Gemeinde Lahntal

gez.: Jörg Sauerwald