Rathaus Lahntal

Heiraten in Lahntal

HEIRATEN IN LAHNTAL

Sie haben sich entschieden zu heiraten: Herzlichen Glückwunsch!

Sie können Ihren schönsten Tag im Leben bei uns nicht nur im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Lahntal, sondern auch im malerisch gelegen Otto-Ubbelohde-Haus in Lahntal Goßfelden den Bund fürs Leben schließen.

Trauungstermine bieten wir von montags bis samstags an. 

Haben Sie Fragen hierzu- wenden Sie sich bitte an das Standesamt.


Notwendige Unterlagen zur Beantragung der Eheschließung

Wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren beziehungsweise noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:

von beiden Verlobten:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil nicht älter als 6 Monate ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes (in der beglaubigten Ablichtung des Geburtseintrages sind alle nachträglichen Änderungen des Geburtseintrages wie z.B. Adoptionen, Namensänderungen oder Berichtigungen ersichtlich.)
  • erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes nicht älter als 14 Tage bei deren Vorlage beim Standesamt (ausgestellt vom Bürgeramt mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung).
    Eine Anmeldebestätigung genügt nicht.
    Die Meldebescheinigung für Lahntaler Bürger/innen kann aber auch vom Standesamt im Rahmen der Anmeldung erstellt werden, wenn Sie keine Auskunftssperre im Melderegister verfügt haben – die Kosten (je Bescheinigung 9,00 Euro) entsprechen den Kosten, die im Bürgeramt verlangt werden.
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass.


Wenn Sie schon verheiratet waren zusätzlich:

  • eine aktuelle, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe mit dem Vermerk über die Auflösung der Ehe (ehemals: begl. Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe) erhältlich beim Standesamt des Eheschließungsortes
  • die rechtskräftigen Scheidungsurteile sämtlicher Vorehen bzw. die Sterbeurkunden der früheren Ehepartner, wenn die Ehe durch deren Tod aufgelöst wurde


Wenn Sie schon eine Lebenspartnerschaft begründet haben zusätzlich:

  • eine aktuelle Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk, erhältlich beim Standesamt am Ort der Begründung
  • zusätzlich rechtskräftige Aufhebungsurteile sämtlicher vorangegangener Lebenspartnerschaften oder ggf. Sterbeurkunde des früheren Lebenspartners


Wenn Sie gemeinsame Kinder haben

  • die Geburtsurkunde oder begl. Abschriften aus dem Geburtsregister des Kindes (erhältlich beim Standesamt am Geburtsort des Kindes)
  • die Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft für jedes Kind
  • Urkunde(n) über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung), falls diese Erklärung abgegeben wurde.


In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr Partner/ Ihre Partnerin

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
  • Ihre letzte Ehe/Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen haben,

ist es notwendig, dass zumindest einer der beiden Partner zur Auskunft persönlich in unserer Sprechstunde erscheint. Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können. Zur Auskunft ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.


Wo und wann melde ich meine Eheschließung an?

  • Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Wohnsitzstandesamt. In dessen Zuständigkeitsbereich muss mindestens einer der beiden Verlobten gemeldet sein. Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen. Wenn Sie nicht bei uns wohnhaft sind, wenden Sie sich bitte zuerst an Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt. Die Eheschließung selbst, kann dann bei einem Standesamt Ihrer Wahl erfolgen.