AKTUELLES - Landkreis marburg-Biedenkopf

Der Landkreis Marburg-Biedenkopf baut die Schutzmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) weiter aus.

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Am vergangenen Wochenende haben Mitarbeitende der Veterinärbehörde des Kreises und von Hessen Forst im Auftrag des Landes einen mobilen Schutzzaun unweit der Biedenkopfer Stadtteile Wallau und Breidenstein errichtet. Grund war der Fund eines toten Wildschweins bei Bad Laasphe (Kreis Siegen Wittgenstein/Nordrhein- Westfalen). Ein erster Labortest hatte hier zunächst eine ASP-Infektion gesehen. Diesen Befund konnte das Friedrich-Löffler-Institut in der vorgeschrieben zweiten Laboruntersuchung jedoch nicht bestätigen.

Dennoch hat das Land entschieden, weitere Schutzmaßnahmen durch die Kreise ergreifen zu lassen. Der elektrische Schutzzaun soll verhindern, dass Wildschweine aus dem benachbarten Nordrhein-Westfalen in den Landkreis Marburg-Biedenkopf wechseln. Im nordrhein-westfälischen Kreis Olpe war vor rund drei Wochen, rund 20 Kilometer von der Kreisgrenze zu Marburg-Biedenkopf entfernt, bei einem Wildschwein die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen worden. Daraufhin hatten der Landkreis Marburg-Biedenkopf, der Lahn-Dill-Kreis und der Kreis Waldeck-Frankenberg im Auftrag des Landes Hessen Schutzmaßnahmen ergriffen. Hierzu gehören die Einrichtung einer Kadaver-Sammelstelle, der Aufbau einer speziellen Desinfektionsstraße für Fahrzeuge, Personen und Suchhunde sowie der Einsatz von Suchhunden entlang der Landesgrenze.

Nach dem Beginn der gezielten Suche mit speziell ausgebildeten Hunden wurden im Bereich des Landkreises Marburg-Biedenkopf bereits sechs Tierkadaver – vom Skelett bis zum Frischling – untersucht. Alle mit negativem Ergebnis. Weitere Testergebnisse stehen noch aus. Aktuell kommen im Bereich um Biedenkopf, Wallau und Breidenstein Suchteams mit Hunden zum Einsatz, um verendete Wildscheine aufzuspüren. Wenn die Suchteams einen Wildscheinkadaver finden, melden sie dies der Veterinärbehörde des Kreises mit einer genauen Angabe des Fundortes, mit Koordinaten, Kartenausschnitt und Bild. Ein Bergungsteam der Veterinärbehörde rückt dann aus, um den Tierkadaver zu bergen und Proben zu entnehmen. Diese Proben kommen zunächst ins Landeslabor nach Gießen. Sollte hier der Erreger der Tierseuche nachgewiesen werden, findet eine zweite Untersuchung zur Absicherung im Friedrich-Löffler-Institut (Bundesinstitut für Tiergesundheit in Greifswald/Insel Riems) statt. Wenn die Fachleute dort den Erregernachweis bestätigen, gilt die „Afrikanische Schweinepest“ offiziell und amtlich als nachgewiesen.

Die Kadaver-Sammelstelle und auch die Desinfektionsstraße an der Kläranlage in Wallau bleiben zunächst auch weiter bestehen. Über das weitere Vorgehen entscheidet das Land.

Für Menschen und andere Tiere ist das Virus, das die „Afrikanische Schweinepest“ auslöst, ungefährlich. Für Haus- und Wildschweine verläuft die Infektion jedoch fast immer tödlich. Als Hauptübertragungsquelle der „Afrikanischen Schweinepest“ sehen Fachleute neben dem direkten Kontakt zu infizierten Wildschweinen auch das Verhalten von Menschen an: Über Kleidung, Schuhe, Autoreifen oder auch über ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot kann der Erreger übertragen und verbreitet werden.

Im Landkreis Marburg-Biedenkopf sind aktuell 18.163 Hausschweine in 260 schweinehaltenden Betrieben registriert. Die Veterinärbehörde fordert alle schweinehaltenden Betriebe auf, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und bei Bedarf nachzubessern. Wer im Wald ein totes Wildschwein entdeckt, sollte umgehend die Veterinärbehörde des Kreises informieren. Telefon: 06421 405-6601, E-Mail: FDVuV@marburg-biedenkopf.de.

Informationen rund um das Thema Afrikanische Schweinepest stellt der Landkreis Marburg-Biedenkopf auch online zur Verfügung: