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ZUSAMMEN MIT DEN KOMMUNEN INKLUSIVE STRUKTUREN SCHAFFEN
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Sozialministerin Heike Hofmann hat der Gemeinde Lahntal am heutigen Donnerstag einen Bescheid über rund 700.000 Euro für den Neubau der Bahnbrücke Großfelden sowie für die Gestaltung eines barrierefreien Umfelds übergeben. Die Förderung erfolgt als Teil der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Die Summe deckt etwa 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ab. Bürgermeister Carsten Laukel nahm den Förderbescheid für die Gemeinde entgegen.
„Ich freue mich, dass wir als Landesregierung zu strukturellen Verbesserungen wie der neuen Bahnbrücke beitragen können, ebenso zu einem barrierefrei gestalteten Umfeld – davon profitieren alle Bürgerinnen und Bürger im Nahbereich. So helfen wir, barrierefreie Teilhabe zu sichern, die wir auch als zentrales Anliegen in unserem Koalitionsvertrag verankert haben“, sagte Ministerin Hofmann.
Die Bahnbrücke soll das Wohn- und Gewerbegebiet im Norden der Bahnstrecke mit einem Wohngebiet im Süden verbinden, das Schule und Kindergarten beherbergt. Der Überweg soll bewirken, dass Kinder und Erwachsene nicht die weitere Strecke über den Bahnübergang zurücklegen müssen – auch, um künftig zur Multifunktionshalle zu gelangen, die aktuell dort gebaut wird. Hier sollen zudem Parkplätze und eine barrierefreie Bushaltestelle entstehen, zudem ist vorgesehen, dass in den nächsten Jahren ein Bahnhaltepunkt eingerichtet wird.
„Heute ist der beste Tag in meinem bisherigen Bürgermeister-Leben – ich bin sehr froh über die Fördermittel des Landes für diese – im unseren neuen, umfassenden Verkehrskonzept vorgesehene - Fuß- und Radwegbrücke, denn sie ist eine gute Investition in die Infrastruktur Lahntals und die Lebensqualität der Bürgerschaft“, freute sich Bürgermeister Carsten Laukel. „Die neue Brücke soll künftig allen Menschen – unabhängig von Alter oder Mobilität – eine sichere und komfortable Verbindung bieten“, sagte Laukel.
„Die UN-BRK ist und bleibt unsere Leitlinie. Ob Neu- und Umstrukturierungen wie hier in Lahntal, Verwaltungsgebäude oder kommunale Gemeinschaftseinrichtungen – auf Grundlage unserer Förderrichtlinie schaffen wir zusammen mit den Kommunen inklusive Strukturen. Gerade vor dem Hintergrund unserer alternden Gesellschaft ist Inklusion ein gesamtgesellschaftliches Thema. Wir haben eine Menge geschafft, aber es bleibt auch noch viel zu tun. Ich lade alle Menschen in Hessen herzlich dazu ein, sich an diesem Prozess zu beteiligen“, so die Sozialministerin abschließend.
Hintergrund UN-BRK:
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention-BRK) ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland gültig. Die Hessische Landesregierung hat den Prozess zur Umsetzung der BRK von Beginn an nachhaltig unterstützt. Die Bildung einer Stabsstelle im Hessischen Sozialministerium, deren Verstetigung als Referat „Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention“ sowie die gemeinsame, durch das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium eingerichtete staatliche Anlaufstelle nach Art 33 der BRK sind Deutschlandweit wegweisend und tragen in hohem Maße dazu bei, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen erfolgreich gelingt.
