AKTUELLES - Landkreis marburg-Biedenkopf

Kreis gibt Hinweise zum Schutz vor Geflügelpest

LAHNTAL INFORMIERT

Nach dem Fund mehrerer toter Kraniche im Landkreis Marburg-Biedenkopf hat das zuständige Landeslabor in Gießen bei drei der toten Tiere Hinweise auf eine Infektion mit dem Geflügelpest-Virus gefunden. Eine endgültige Bestätigung durch das für Tierseuchen zuständige Friedrich-Löffler-Institut (FLI) steht indes noch aus. Um weitergehende Maßnahmen auf den Weg bringen zu können, ist eine Bestätigung des Virus-Nachweises durch das FLI erforderlich. Der Kreis empfiehlt, tote Tiere zu melden und nicht zu berühren.

Die zuständige Veterinärbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf beobachtet die aktuelle Entwicklung genau, bereitet weitere Schritte vor und stimmt sie mit benachbarten Landkreisen und dem hessischen Landwirtschaftsministerium ab, um bei einer Bestätigung durch das FLI umgehend aktiv werden zu können. Bundesweit, auch in Mittelhessen, kommt es derzeit zu einem Sterben von Kranichen und bestimmten Wasservogelarten, die mit dem Erreger der Geflügelpest infiziert sind. Insgesamt haben die Fachleute der Veterinärbehörde bisher neun Tote Tiere geborgen.

Der Geflügelpesterreger gilt zwar für einige Vogelarten als hochansteckend, es besteht aber keine Gefahr für Menschen. Wer einen toten Vogel entdeckt, sollte diesen dennoch nicht berühren, Abstand halten und das Veterinäramt informieren. Betroffen sein können neben Kranichen auch Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.

In der Regel erkranken nur Vögel, andere Tiere können das Virus aber weiterverbreiten.
Daher sollte ein direkter Kontakt von Haustieren, insbesondere von Hunden und Katzen,
mit toten oder kranken Tieren verhindert werden. In Naturschutzgebieten ist grundsätzlich eine Leinenpflicht für Hunde zu beachten.

Das Veterinäramt weist Geflügelhaltungen auf die strikte Einhaltung der sogenannten Bio-Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung hin. Dabei geht es darum, Kontakte zwischen gehaltenem Geflügel und Wildvögeln zu vermeiden.

Das Hessische Landwirtschaftsministerium gibt Hinweise unter https://landwirtschaft.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest.

Wer einen toten Vogel findet, kann dies bei der Veterinärbehörde des Landkreises unter der Telefonnummer 06421 405-6601 oder per E-Mail unter FDVuV@marburg-biedenkopf.de mit einer möglichst genauen Ortsangabe des Fundortes melden.