Rathaus Lahntal

Finanzen

FINANZEN

DER FACHBEREICH FINANZEN OBLIEGEN IM WESENTLICHEN FOLGENDEN AUFGABEN

Haushaltsplanung und Haushaltsüberwachung

Der Haushaltsplan ist die zentrale Vereinbarung zwischen Politik und Verwaltung über die zu erbringenden Leistungen und die hierfür notwendigen Ressourcen.

Der Fachbereich Finanzen wirkt federführend an der Aufstellung der Haushalte der Gemeinde Lahntal mit. Teils werden die erforderlichen Haushaltsmittel nach dem Bedarf der zurückliegenden Zeiträume kalkuliert und mit dem Bürgermeister abgestimmt, teils werden die Vorgaben der Politik in den Entwurf des Haushaltes eingearbeitet. Die Verabschiedung der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan ist das höchste Recht der Gemeindevertretung nach der Hessischen Gemeindeordnung.

Sofern erforderlich, bereitet der Fachbereich ein Haushaltskonsolidierungskonzept vor und legt es dem Gemeindevorstand und der Gemeindevertretung zur Zustimmung vor. Im laufenden Haushaltsjahr obliegt dem Fachbereich Finanzen die Überwachung der Einhaltung des Haushaltes. Zu den entsprechenden Fälligkeitsterminen erstellt der Fachbereich die Statusberichte über den Umsetzungsstand des Haushaltes und den Bericht über über- und außerplanmäßige Ausgaben.


Jahresabschlüsse

Der Jahresabschluss ist die "doppische" Entsprechung zu der früheren kameralen Jahresrechnung. Im Unterschied zu ihr zeigt der doppische Jahresabschluss die vollständige Vermögenslage der Kommune auf. Über vielfältige Anhänge und einen Lagebericht werden die einzelnen Positionen, die wirtschaftliche Lage und die Geschäftsrisiken ausführlich erläutert.


Anlagenbuchhaltung, Controlling und Kosten- und Leistungsrechnung

Zu einer ordnungsgemäßen Finanzverwaltung gehören eine aktuelle Anlagenbuchhaltung, ein Controlling und eine Kosten- und Leistungsrechnung.


GEMEINDEKASSE

Dem Fachbereich angeschlossen ist die Gemeindekasse, deren Aufgabengebiet die Abwicklung des laufenden Zahlungsverkehrs ist. Ebenso steht Ihnen die Gemeindekasse für Rückfragen zu Ihren Grundsteuerbescheiden zur Verfügung. Die Festlegung des Messbetrages erfolgt durch das Finanzamt.

Bitte beachten Sie, die Gemeindekasse führt keine Steuerberatung durch.


MITARBEITER*INNEN

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