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PFLEGEFREIE URNEN- UND RASENGRÄBER

Lahntal informiert

Unsere Gemeinde bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Grabarten an: von Reihengrabstätten für die Erdbestattung über Urnenstelen bis zu pflegefreien Grabstätten. Immer mehr Lahntaler Bürgerinnen und Bürger entscheiden sich dabei für pflegefreie Urnen- oder Einzelgräber. Denn auch diese naturnahen Grabformen bieten eine würdevolle letzte Ruhestätte – ohne den Aufwand regelmäßiger Grabpflege durch die Angehörigen.

Laut Friedhofssatzung ist bei diesen pflegefreien Grabstätten keine individuelle Gestaltung vorgesehen. Somit ist beispielsweise das Ablegen von Grabschmuck bzw. anderen Gegenständen bei den pflegelosen Grabformen nicht gestattet. Diese Regelung dient dem einheitlichen Erscheinungsbild, der Sicherheit sowie der verlässlichen Pflege des Friedhofs. Über dieses Konzept werden alle Grabnutzungsberechtigten beim Erwerb eines Grabes ausführlich informiert.

Leider wird diese Vorgabe zunehmend nicht beachtet.

Wir haben großes Verständnis für den Wunsch vieler Angehöriger, die Grabstätte eines geliebten Menschen individuell zu gestalten. Für eine persönliche Ausgestaltung stehen jedoch andere Grabarten zur Verfügung, bei denen dies ausdrücklich erlaubt ist.

Bei den pflegefreien Grabstätten übernimmt die Gemeinde die vollständige Pflege. Damit diese reibungslos und sicher gewährleistet werden kann, müssen diese Grabstätten ausnahmslos frei bleiben. Insbesondere Glasgefäße, Steine, Figuren oder Blumentöpfe stellen für den Kommunalen Bauhof beim Mähen eine Gefahr dar. Zudem bedeutet es einen großen Mehraufwand die Grabbeigaben vor dem Mähen von den Gräbern zu entfernen.

Die Friedhofsverwaltung bittet daher alle Nutzungsberechtigten pflegefreier Grabstätten höflichst, diese bis spätestens 15. Mai 2025 zu räumen und alle unzulässigen Gegenstände sowie Bepflanzungen zu entfernen. 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.