Herr Felix Boriesosdiek,
Klosterbergstraße 11, 35094 Lahntal
hat aufgrund seiner Erklärung vom 29. August 2019 auf sein Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung mit sofortiger Wirkung verzichtet. Gemäß § 34 (1) KWG wurde die noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages „Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)“
Frau Elisabeth Schneider,
Im Erlengrund 3, 35094 Lahntal
als Nachrückerin in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal berufen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Lahntal binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch bei dem Gemeindewahlleiter für die Gemeinde Lahntal (Zimmer 7), Oberdorfer Straße 1, 35094 Lahntal- Sterzhausen einzulegen.
35094 Lahntal, den 5. September 2019
Der Wahlleiter
der Gemeinde Lahntal
gez. Jörg, Sauerwald, Oberamtsrat