AKTUELLES

Bekanntmachung über Nachschätzungsarbeiten

Bekanntmachung  über  Nachschätzungsarbeiten aufgrund des § 11 des  Bodenschätzungsgesetzes  in Teilen der Gemarkungen

Goßfelden Flur 6,
Sarnau Flur 1 und
Göttingen Flur 2

Aufgrund wesentlich veränderter Ertragsbedingungen ist eine Überprüfung und Nachschätzung der bodengeschätzten Flächen erforderlich geworden.
Nach den Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl I S. 3150, 3176) sind diese Arbeiten vom Schätzungsausschuß des Finanzamts durchzuführen.

Der zeitliche Ablauf der Arbeiten ist wie folgt geplant:

Beginn: Voraussichtlich am 03.05.2023
Dauer: etwa 1 Woche

Nach § 15 des Bodenschätzungsgesetzes sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z.B. Aufgrabungen, zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.

Gießen , 18.04.2023
gez. Bagus, Vertretung der Amtsleitung