AMTLICHE BEKANNTMACHUNG - Bauleitplanung der Gemeinde Lahntal
Änderung des Flächennutzungsplansfür den Bereich "Gewerbegebiet Auf´m Sand"
LAHNTAL INFORMIERT
Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal in ihrer Sitzung am 10.03.2026 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Gewerbegebiet Auf´m Sand“ nördlich der Ortslage Goßfelden sowie im Bereich Debushof im Ortsteil Caldern ist gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) der höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Gießen) zur Genehmigung vorgelegt worden.
Mit Verfügung vom 09.06.2026 (Az.: 1060-31-61-a-0100-04-00021#2024-00001, Dokument Nr.: 1060-2026-201135) hat das Regierungspräsidium Gießen die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung mitgeteilt.
Gem. § 6 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Gemeinde Lahntal wird mit dieser Bekanntmachung die Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet Auf´m Sand“ wirksam.
Die Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung und zusammenfassender Erklärung (§ 6a BauGB) über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Lahntal, Oberdorfer Straße 1, 35094 Lahntal, Bauamt, während der allgemeinen Dienststunden: montags von 8.30 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 15.00 Uhr, donnerstags von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr sowie dienstags, mittwochs und freitags nach vorheriger Terminvereinbarung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.
Hinweis nach § 215 BauGB
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 214 Abs. 1 BauGB beim Zustandekommen der Flächennutzungsplanänderung unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Wirksamwerden der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Gemeinde Lahntal geltend gemacht worden ist. Ebenfalls unbeachtlich werden nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit wirksam werden der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Gemeinde Lahntal geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
FNP-Änderung – räumlicher Geltungsbereich 1
(Planteil – genordet, ohne Maßstab)

FNP-Änderung – räumlicher Geltungsbereich 2
(Planteil – genordet, ohne Maßstab)

Gemeinde Lahntal
gez. Carsten Laukel, Bürgermeister