AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Ausscheiden und Nachrücken in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal

LAHNTAL INFORMIERT

Frau Sandra Achenbach-Briel,

Frankenberger Straße 2, 35094 Lahntal

hat aufgrund ihrer Wahl und der anschließenden Berufung als ehrenamtliche Beigeordnete am 22.04.2026 ihr Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung gem. § 65 (2) der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unwiderruflich und mit sofortiger Wirkung verloren. Gemäß § 34 (1) KWG wäre der noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages "Bürgerliste Lahntal“ (BLL)

 

Herr Holger Boßhammer,

Uferstraße 5, 35094 Lahntal

als Nachrücker in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal zu berufen. Aufgrund seiner Wahl und der anschließenden Berufung als ehrenamtlicher Beigeordneter am 22.04.2026 hat er sein Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung gem. § 65 (2) der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unwiderruflich und mit sofortiger Wirkung verloren. Gemäß § 34 (1) KWG wird daher der noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages "Bürgerliste Lahntal“ (BLL)

 

Herr Werner Schmidt,

In der Hohl 5, 35094 Lahntal

als Nachrücker in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal berufen.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Lahntal binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter für die Gemeinde Lahntal (Zimmer 7), Oberdorfer Straße 1, 35094 Lahntal- Sterzhausen, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

 

35094 Lahntal, den 27.04.2026

Der Wahlleiter
der Gemeinde Lahntal                  
gez.: Jörg Sauerwald
Oberamtsrat