AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Ausscheiden und Nachrücken in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal
LAHNTAL INFORMIERT
Frau Claudia Meyer-Bairam,
Bergweg 12, 35094 Lahntal
hat aufgrund ihrer Wahl und der anschließenden Berufung als ehrenamtliche Beigeordnete am 22.04.2026 ihr Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung gem. § 65 (2) der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unwiderruflich und mit sofortiger Wirkung verloren. Gemäß § 34 (1) KWG wurde die noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages "Sozialdemokratische Partei Deutschlands“ (SPD)
Frau Ortrud Lauer,
Michelbacher Straße 28 a, 35094 Lahntal
als Nachrückerin in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal berufen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Lahntal binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter für die Gemeinde Lahntal (Zimmer 7), Oberdorfer Straße 1, 35094 Lahntal- Sterzhausen, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
35094 Lahntal, den 27.04.2026
Der Wahlleiter
der Gemeinde Lahntal
gez.: Jörg Sauerwald
Oberamtsrat