AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Ausscheiden und Nachrücken in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal

LAHNTAL INFORMIERT

Ausscheiden und Nachrücken in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal

Carsten Laukel,
Fichtenstraße 3, 35094 Lahntal

hat aufgrund seiner Erklärung vom 23. März 2026 auf sein Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung verzichtet.
Gemäß § 34 (1) KWG wird der noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages "Bürgerliste Lahntal“ (BLL)

Tobias Henkel,
Am Sportplatz 2, 35094 Lahntal

als Nachrücker in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal berufen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Lahntal binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter für die Gemeinde Lahntal (Zimmer 7), Oberdorfer Straße 1, 35094 Lahntal- Sterzhausen, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

35094 Lahntal, den 13.04.2026
Der Wahlleiter
der Gemeinde Lahntal        
gez.: Jörg Sauerwald