AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Ausscheiden und Nachrücken in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal
Juri Hoffmann,
Hegefeld 11, 35094 Lahntal
hat aufgrund seiner Erklärung vom 16. Januar 2023 auf sein Mandat als Mitglied der Gemeindevertretung verzichtet.
Gemäß § 34 (1) KWG wird die noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages "Christlich Demokratische Union Deutschlands“ (CDU)
Sandra Achenbach- Briel, Frankenberger Straße 2, 35094 Lahntal
als Nachrückerin in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal berufen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Lahntal binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin für die Gemeinde Lahntal (Zimmer 5), Oberdorfer Straße 1, 35094 Lahntal- Sterzhausen, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
35094 Lahntal, den 19.01.2023
Die Wahlleiterin der Gemeinde Lahntal
gez.: Petra Kirchhoff