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Wer kann einen Bauplatz erwerben?Die Gemeinde Lahntal hat die Bebauungspläne aufgestellt, um vorrangig den örtlichen Bedarf zu decken. Dies hat jedoch nicht zur Folge, dass Bauplätze ausschließlich und allein an Interessenten aus der Gemeinde Lahntal vergeben werden. Sofern die Nachfrage nach Bauplätzen das Angebot nicht übersteigt, wird die Gemeinde Lahntal keine Interessenten abweisen. Dies gilt unter bestimmten, später erläuterten Bedingungen auch für Interessenten, die Häuser zur Vermietung oder zum späteren Verkauf errichten wollen. Vorrang hat die Bereitstellung von Wohnraum. Aber Vorrang bei der Vergabe hat auch, dass zuerst Interessenten zum Zuge kommen, die für sich und ihre Familie ein Eigenheim bauen wollen.
Die Vergabe der Bauplätze erfolgt ausschließlich nach für alle Interessenten gleichen Bedingungen:
- Vorrang der Eigennutzung des späteren Eigenheimes
- Herkunft aus der Gemeinde Lahntal / früherer Wohnsitz in der Gemeinde Lahntal / Arbeitsplatz in der Gemeinde Lahntal
- Größe der Familie (grundsätzlich werden nur Kinder bis 18 Jahre mitgerechnet, die in der Familie des Interessenten leben, berücksichtigt; Ausnahme: Ausbildung oder Betreuung Behinderter)
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Lahntal wird die einzelnen Bewerbungen nach den vorstehenden Kriterien bewerten und den einzelnen Bauplatz an die Interessenten vergeben, die nach diesen Kriterien die höchste Punktzahl erreicht haben. Bei gleicher Punktzahl mehrerer Bewerber für den gleichen Bauplatz entscheidet das Los. Welche Bedingungen werden an die Vergabe eines Bauplatzes geknüpft?In Lahntal, aber auch anderenorts, ist es häufig vorgekommen, dass Baugebiete durch die Kommune bereitgestellt wurden, aber es vielfach nicht zu einer Bebauung gekommen ist. Auch wenn es teilweise verständlich erscheint, dass Bauplätze für die eigenen Kinder oder nachkommende Generationen zurückgehalten werden; die Bereitstellung der Baugebiete hat alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde viel Geld gekostet (denn nicht alle Kosten wurden und können gedeckt werden), und daher ist der Gemeinde auch an einer baldigen Nutzung der Bauplätze gelegen.
Ergänzend ist auch darauf hinzuweisen, dass die Ausweisung neuer Baugebiete behindert wird, wenn in dem betroffenen Ortsteil in einem früheren Baugebiet zwar alle Bauplätze verkauft, aber nur zum Teil bebaut sind.
Um dies zu verhindern, wird die Gemeinde Lahntal Bauplätze nur mit der vertraglichen Auflage verkaufen, dass das erworbene Grundstück innerhalb einer Frist von in der Regel fünf Jahren nach der Fertigstellung der Erschließung bebaut werden. Ein Baugebiet, unterschiedliche Preise?
Die Gemeinde Lahntal verkauft die Bauplätze in der Regel zu zwei unterschiedlichen Preisen: - dem sogenannten "allgemeinen" Baulandpreis und
- dem sogenannten "speziellen" Baulandpreis.
Teilweise ergeben sich weitere unterschiedliche Preise, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplan eine unterschiedliche bauliche Ausnutzung der Bauplätze zulässt. Dies ist z.B. im Baugebiet "Grüner Weg" in Goßfelden gegeben. Dort gibt es zwei Teilbereiche, in denen über eine günstigere Geschossflächenzahl auf den Bauplätze mehr Wohnfläche geschaffen werden kann. Da dies zur Folge hat, dass im später zu errichtenden Haus mehr Menschen wohnen können und folglich die zu errichtende Straße und den Abwasserkanal mehr in Anspruch nehmen werden, sieht das Erschließungsbeitragsrecht eine andere Berechnung der Beiträge für Straße und Kanal und damit einen höheren Gesamtpreis vor.
Bei dem "allgemeinen" Baulandpreis handelt es sich um einen gegenüber dem Marktwert vergünstigten Preis, um den Bauherrinnen und Bauherren ein möglichst preisgünstiges Bauen zu ermöglichen. Der "allgemeine" Baulandpreis wird dann zugrundegelegt, wenn die Bauherrinnen und Bauherren das geplante Wohnhaus selbst bewohnen möchten bzw. werden. Um auszuschließen, dass mit diesen - deutlich unter dem Marktwert erworbenen - Baugrundstücken ein Geschäft gemacht wird, sichert sich die Gemeinde Lahntal im Kaufvertrag mit einer auf 15 Jahre befristete Weiterveräußerungsregelung ab. Das heißt, die Gemeinde Lahntal hat dann innerhalb dieser Frist das Recht, die Differenz zwischen dem "allgemeinen" und dem "speziellen" Baulandpreis, bzw. dem Schätzwert des Grundstückes zu verlangen, sollte es zu einem Verkauf kommen.
Sofern Käufer diese Regelung nicht akzeptieren wollen, also weil sie das Eigenheim später veräußern oder dieses ausschließlich vermieten wollen, so haben sie den 20% (nur berechnet auf den reinen Baulandpreis, ohne Berücksichtigung der Beiträge für die Erschließung) höheren "speziellen" Baulandpreis zu akzeptieren. Was ist alles im Kaufpreis enthalten? Was ist nicht im Kaufpreis enthalten?
Der Kaufpreis beinhaltet alle an die Gemeinde zu zahlenden Leistungen. Mit der Bezahlung des Kaufpreises sind gleichzeitig die Erschließungsbeiträge für den Straßenbau, den Kanalbau und den Ausgleich nach dem Bundes-Naturschutzgesetz abgelöst. Je erforderlichen Hausanschluss für den Kanal (in der Regel einen Hausanschluss für Schmutz- und einen für Oberflächenwasser) wird zusätzlich zum Kaufpreis eine Pauschale von 1.250,-- € erhoben.
Käufer haben damit klare Verhältnisse: "Überraschungen" durch eine spätere Veranlagung bleiben erspart. Alle an die Gemeinde Lahntal zu zahlenden Beträge können bereits bei der Finanzierung des Hausbaus berücksichtigt werden.
Die Gemeinde Lahntal will durch die Ablösung der Erschließungsbeiträge jedoch keine "Geschäfte" machen. Für alle Positionen wurden deshalb Kostenschätzungen von Ingenieurbüros eingeholt und durch das gemeindliche Bauamt geprüft. Die festgesetzten Beträge berücksichtigen den voraussichtlichen Aufwand der Gemeinde Lahntal, sind jedoch so kalkuliert, dass aller Voraussicht nach keine "Überschüsse" erwirtschaftet werden. Zu welchem Zeitpunkt soll man sich um einen Bauplatz bewerben?Sie sollten sich so früh wie möglich um einen Bauplatz bemühen, da die Gemeinde Lahntal gleich nach der Festsetzung der Baulandpreise mit dem Verkauf der Bauplätze beginnt. Nur durch eine möglichst frühzeitige Bewerbung haben Sie damit die größtmögliche Auswahl und Chancen, einen Bauplatz zu erhalten.
Die Gemeinde Lahntal hat die Baulandpreise auf den voraussichtlichen Zeitpunkt der Fertigstellung der Erschließung kalkuliert und dann mit 6 % verzinst. Daraus ergibt sich ein deutlicher preislicher Vorteil für Interessenten, die sich bereits sehr früh ihren Bauplatz sichern.
Auch wenn Sie sich derzeit nur einen Bauplatz sichern wollen, aber zu einem späteren Zeitpunkt erst den Kaufpreis zahlen wollen, sollten Sie sich schon jetzt bewerben. Ihre Entscheidung, zu welchem Zeitpunkt Sie den Kaufpreis zahlen wollen, hat keinen Einfluss auf die Entscheidung über die Vergabe von Bauplätzen. Neben den festgelegten Kriterien werden die Bauplätze nach dem Eingang der Bewerbungen vergeben.
Mit Ihrer Entscheidung helfen Sie aber auch der Gemeinde Lahntal bei der Finanzierung der erheblichen Aufwendungen für die Ausweisung und Umsetzung der Baugebiete, da wir so fest mit den entsprechenden Einnahmen rechnen können.
Auf diese Weise wird auch die Einschaltung einer Finanzierungsgesellschaft vermieden und so weiterhin einer Verteuerung entgegengewirkt.
Sollten Sie einen Bauplatz vor der Rechtskraft eines Bebauungsplanes erwerben, sichern wir Sie für den - wenig wahrscheinlichen - Fall ab, dass die Rechtskraft des Bebauungsplanes nicht erreicht werden kann. In diesem Fall werden wir Ihnen den gezahlten Kaufpreis mit einer Verzinsung von 6 % erstatten.
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